Drucken

Eine der ältesten und tradionsreichsten Formen der Bestattung: die Erdbestattung. Sie kann nur auf einem Friedhof erfolgen. Andere Orte sind in Deutschland nicht gestattet. Der Verstorbene wird in einem Sarg entweder in einer Reihen- oder in einer Wahlgrabstätte beigesetzt.

  • Reihengrabstätte: Zuteilung des Grabes durch die Stadt/Gemeindeverwaltung, ausschließlich Beisetzung des Verstorbenen, keine Verlängerung der Ruhefrist möglich.
  • Wahlgrabstätte: Einzel- oder Doppelgrabstelle, individuelle Auswahl, Möglichkeit mehrerer Beisetzungen, Verlängerung der Ruhefrist möglich. Urnen dürfen in die Wahlgrabstätte begesetzt werden.

 

In der Regel wird der Verstorbene an seinem letzten Wohnsitz beerdigt. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, einen Friedhof eines anderen Ortes zu wählen. (Begründung muss vorliegen). Die Hinterbliebenen können, wann immer sie das Bedürfnis haben, diesen Ort der Trauer aufsuchen, ihn gestalten und dem Verstorbenen dort nah sein.

Als Service für Sie haben wir hier die Adressen der Friedhofsämter im Rhein-Erft-KreisAdressen der Friedhofsämter im Rhein-Erft-Kreis gesammelt: